Wertermittlung eines Pflegedienstes
Faustformeln führen schnell zu einer falschen Bewertung des Unternehmens. Grundsätzlich ist auch die Leistung des Inhabers einer Einzelunternehmung zu berücksichtigen. Arbeitet der Inhaber den ganzen Tag in der Pflege mit, so sollte ein entsprechender “kalkulatorischer Unternehmerlohn” berücksichtigt werden.
Ein Grund dafür sind die unterschiedlichen Voraussetzungen zur Betreibung/ Eröffnung eines Pflegedienstes. In Berlin z.B. benötigt ein Pflegedienst für einen SGB V-Vertrag mehr Vollzeitfachkräfte als in Hamburg, Baden-Württemberg oder Bayern. Diese Grundvoraussetzungen erschweren je nach Bundesland eine Neueröffnung und beeinflussen somit den Wert bestehender Pflegedienste.
Ein Verkauf an einen Investor kann aus vieler Sicht interessant sein.
Alten u. Pflegeheim oder vergleichbare Einrichtung:
Ambulanter Pflegedienst:
In der Regel ist die Sichtung Ihrer Unterlagen kostenfrei. Eine schriftliche Analyse Ihres Unternehmens erlauben wir uns zu berechnen. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Sprechstunde. Sehen Sie sich bitte auch unser Beispiel zum Verkauf eines Pflegedienstes an. Vertraulichkeit ist unser oberstes Gebot und für uns selbstverständlich. Erste Informationen zum Verkauf eines Pflegedienstes erhalten Sie in unserem Bereich Fragen und Antworten.
Wertermittlung anhand eines Beispiels
Geschäftsjahr | 2019 |
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Gewinn vor Steuer: | € 100.000,- |
Zurechnungen zum Gewinn über verdeckte Gewinnausschüttung | |
z.B. Gehalt Ehepartner oder Familienmitglieder (wenn nicht im Unternehmen benötigt): | € 30.000,- |
Zurechnungen und Einsparpotential | |
Abrechnungszentrum: | € 5.000,- |
Privat genutztes Kfz: | € 7.000,- |
Zwischensumme: | € 142.000,- |
Kürzungen | |
kalkulatorischer Unternehmerlohn (Inhaber im Unternehmen stark eingebunden): | - € 45.000 |
Überschuss: | € 97.000,- |
Ertrag x 3 Jahre: | € 291.000,- |
+ Anlagevermögen (Kfz, Büroausstattung): | € 9.000,- |
Kaufpreis (Verhandlungsbasis): | € 300.000,- |